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Gut Herr Huth Versicherungsmakler UG (haftungsbeschränkt)

Erfahren Sie mehr über das Unternehmen Gut Herr Huth Versicherungsmakler UG (haftungsbeschränkt), einem Versicherungsmakler in Freyburg (Unstrut). Lesen Sie über die gesetzlichen Neuerungen für das Jahr 2016 und wie sie sich auf die Sozialversicherung auswirken.

Küferweg 15, 06632 Freyburg (Unstrut)

Gut Herr Huth Versicherungsmakler UG (haftungsbeschränkt) ist ein Versicherungsmakler in Freyburg (Unstrut). Das Unternehmen wurde 2009 als Kapitalgesellschaft gegründet, nachdem es 18 Jahre lang als Einzelunternehmen tätig war. Das Unternehmen bietet eine Vielzahl von Versicherungsdienstleistungen an, darunter Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung. Im Jahr 2016 gab es einige gesetzliche Neuerungen, die sich auf die Sozialversicherung auswirken. Eine wichtige Änderung betrifft die Beitragsbemessungsgrenzen. Die bundeseinheitliche Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung wird im kommenden Jahr um 1.350 Euro angehoben und beziffert sich dann auf 50.850 Euro im Jahr (bzw. 4.237,50 Euro Monatsverdienst). Für den Einkommensanteil oberhalb dieser Grenze sind keine Beiträge zu entrichten. Spitzenverdiener und ihre Arbeitgeber müssen mit Mehrkosten von bis zu 98,55 Euro im Jahr rechnen. Ebenfalls angehoben wird die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Renten- und Arbeitslosenversicherung. Hier gibt es unterschiedliche Werte für die neuen und alten Bundesländer. Die BBG West wird für 2016 auf 6.200 Euro im Monat festgesetzt (bisher 6.050 Euro) und die BBG Ost auf monatlich 5.400 Euro (bisher 5.200 Euro). Diesbezüglich können sich die Mehrkosten für Unternehmer und Arbeitgeber schon auf järhlich 260,40 Euro summieren. Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung gibt an, ab welchem Bruttolohn ein gesetzlich Krankenversicherter in die private Krankenversicherung wechseln darf. Zum Jahreswechsel 2015/16 wird die Versicherungspflichtgrenze erneut deutlich angehoben, von 54.900 Euro auf dann 56.250 Euro jährlich. Damit können Arbeitnehmer erst ab einem monatlichen Bruttoeinkommen von mehr als 4.687,50 Euro in die private Krankenversicherung (PKV) übertreten. Auswirkungen hat die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen auch auf die betriebliche Altersversorgung (bAV). Der förderbare Höchstbetrag für die Entgeltumwandlung beziffert sich hier auf vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze West in der Rentenversicherung. Im Jahr 2016 entspricht dies 248 Euro pro Monat. Aufwendungen für die Basis-Rente können gemeinsam mit den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Im Jahr 2016 gelten Höchstgrenzen von 22.766 Euro für Singles bzw. 45.532 Euro bei Verheirateten und eingetragenen Lebenspartnern. Vollständig sind diese Beiträge allerdings erst ab 2025 bei der Steurerklärung anrechenbar, bis dahin steigt der Sonderausgabenabzug jährlich um zwei Prozentpunkte. 2016 können 82 Prozent der Altersvorsorge-Beiträge und gesetzlichen Rentenversicherung geltend gemacht werden - Singles also maximal 18.668 Euro. Studenten können sich freuen, denn sie werden im neuen Jahr eine höhere Ausbildungsförderung erhalten. Allerdings tritt die Erhöhung des BAföG erst zum Wintersemester 2016/17 in Kraft. Dann bekommen Studenten etwa 7 Prozent mehr Geld für den Lebensunterhalt und die Wohnkosten sowie zur Kranken- und Pflegeversicherung.

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